25. Mai 2024
Wir laden Sie herzlich ein zur Teilnahme an der Generalversammlung
am Donnerstag, den 20. Juni 2024
um 19 Uhr im Kursaal der Gemeinde Bad Kohlgrub, Hauptstraße 27a
Einlass und Registrierung ab 18:30 Uhr
Tagesordnung:
Top 1) Versammlungseröffnung, Begrüßung
Top 2) Feststellung der Beschlussfähigkeit
Top 3) Bericht des Vorstandes
Top 4) Beschlussfassung des Jahresabschlusses 2023
Top 5) Bemerkung des Aufsichtsrates zum Jahresabschluss
Top 6) Bemerkung zum Prüfbericht
Top 7) Feststellung des Ergebnisses
Top 8) Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
Top 9) Anträge und Anfragen (falls vorhanden)
Top 10) Sonstiges
Anträge
Anträge und Anfragen zu Auskünften bitten wir bis spätestens 10 Tage vor dem Termin beim Vorstand einzureichen, um eine zügige Abwicklung der Versammlung zu ermöglichen.
Bitte beachten Sie
Sie erhalten eine schriftliche Einladung zur Generalversammlung. Dieses Schreiben dient als Nachweis Ihrer Mitgliedschaft und Ihrer Stimmenanzahl und ist unbedingt zur Versammlung mitzubringen. Personen, die keine Mitglieder oder Bevollmächtigte sind, dürfen wir nicht an der Generalversammlung teilnehmen lassen.
Vollmacht
Laut Genossenschaftssatzung (§ 26 Abs. 4) gilt:
Mitglieder, deren gesetzliche Vertreter oder zur Vertretung ermächtigte Gesellschafter können sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Mehrere Erben eines verstorbenen Mitglieds (§ 7) können das Stimmrecht nur durch einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten ausüben. Ein Bevollmächtigter kann nicht mehr als zwei Mitglieder vertreten. Bevollmächtigte können nur Mitglieder der Genossenschaft, Ehegatten oder Lebenspartner, Eltern, Kinder oder Geschwister eines Mitglieds sein oder müssen zum Vollmachtgeber in einem Gesellschafts- oder Anstellungsverhältnis stehen.
Sollten Sie zur Vertretung Ihrer Interessen eine Vollmacht erteilen wollen, finden Sie hier ein entsprechendes Formular zum Herunterladen und Ausfüllen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand